Kommunikationsberatung und Fachjournalismus
für Dentalunternehmen und Fachverlage
Impressum/Datenschutzerklärung/Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich:
Dr. med. dent.
Aneta Pecanov-Schröder
Irmintrudisstr. 9a
53111 Bonn
Tel.: 0228 - 707 81 35
Fax: 0228 - 707 81 36
info@dentinform.de
www.dentinform.de
USt-IdNr.: DE 815219887
Konzeption & Gestaltung:
G&P, Grafik und Produktion Bonn, www.gundp-bonn.de
Bildhinweis:
Die Zahnskulptur aus Porzellan mit der Schlange des Aesculap hat mein Vater, Dr. (yu) Dr. med. dent. Atanas Pecanov, in den 1990er Jahren entworfen und gestaltet. Darin hat er seine künstlerischen Interessen mit seinen beruflichen als Zahntechniker und Zahnarzt zusammengeführt.
(Foto: Paul Leclaire www.leclairefoto.de)
Copyright/Disclaimer:
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Datenschutzerklärung
DENTinform geht mit personenbezogenen Daten so sparsam wie möglich um. Wir möchten Ihnen hier kurz erläutern, welche Ihrer Daten beim Besuch unserer Webseiten erfasst und verarbeitet werden. Wünschen Sie ausführlichere Auskunft, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Definitionen der verwendeten Begriffe (z.B. “personenbezogene Daten” oder “Verarbeitung”) finden Sie in Art. 4 DSGVO.
Zugriffsdaten
Die Website dentinform.de wird von der Strato AG gehostet (https://www.strato.de).
Auf den Servern der Strato AG werden aufgrund des berechtigten Interesses (s. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Daten über Zugriffe auf die Website protokolliert und als „Server-Logfiles“ auf dem Server der Website abgespeichert. Folgende Daten werden so protokolliert:
- Besuchte Website
- Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffes
- Menge der gesendeten Daten in Byte
- Quelle/Verweis, von welchem Sie auf die Seite gelangten
- Verwendeter Browser
- Verwendetes Betriebssystem
- Verwendete IP-Adresse
Die verwendete IP-Adresse wird für maximal 7 Tage gespeichert, es sei denn, Daten müssen aus Beweisgründen aufgehoben werden, um z. B. Missbrauchsfälle aufklären zu können Müssen Daten aus Beweisgründen aufgehoben werden, sind sie solange von der Löschung ausgenommen bis der Vorfall endgültig geklärt ist. Ansonsten werden die IP-Adressen in den Log-Files nach 7 Tagen von der Strato AG pseudonymisiert. In dieser Form werden die Daten auf unbestimmte Zeit zur pseudonymisierten Reichweitenmessung verwendet.
Wenn Sie uns per E-Mail oder über das Kontaktformular anschreiben, werden wir Ihre übermittelten Daten ausschließlich für den von Ihnen formulierten Zweck verwenden. Eine Löschung erfolgt jederzeit, wenn Sie dies wünschen. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt ausschließlich, wenn es für die Erledigung Ihres Wunsches notwendig ist.
Während der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu dem von Ihnen gewünschten Zweck treffen wir die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen um deren angemessenen Schutz zu gewährleisten. Ohne Ihre Einwilligung werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben.
Löschung von Daten
Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z. B. Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, haben Sie ein Anrecht auf Löschung Ihrer Daten. Von uns gespeicherte Daten werden, sollten sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr vonnöten sein und es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geben, gelöscht. Falls eine Löschung nicht durchgeführt werden kann, da die Daten für zulässige gesetzliche Zwecke erforderlich sind, erfolgt eine Einschränkung der Datenverarbeitung. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet.
Widerspruchsrecht
Nutzer dieser Webseite können von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu jeder Zeit widersprechen.
Wenn Sie eine Berichtigung, Sperrung, Löschung oder Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen oder Fragen bzgl. der Erhebung, Verarbeitung oder Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten haben oder erteilte Einwilligungen widerrufen möchten, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: datenschutz@pecanov-schroeder.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 23. November 2022
in Anlehnung an den Empfehlungen des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV)
(www.djv.de/fileadmin/DJV/Journalismus_praktisch/Arbeitsfelder/Arbeitsfelder_Freie/Vertraege/agb-wo-bi-neu.pdf)
- Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge sowie Beraratungsleistungen (Material). Geliefertes Material bleibt stets Eigentum der Auftragnehmerin. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die in der Auftragsbestätigung angegebenen Nutzungsarten überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit im Vorfeld nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich
bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht. - Urheberrecht
Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen
des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Auftragnehmers auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er für von ihm im Rahmen des Auftrags überlassenes Material die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt.
Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den
Auftraggeber darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht
erfolgen.
Das Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet,
Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern und Texten durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel.
Das Material darf nur redaktionell verwendet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Auftraggeber ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Auftragnehmerin eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird – solange nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde (Beispiel: Ghostwriting) – stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen
die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.
Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten.
Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Auftraggeber nicht verbunden.
Von vervielfältigten Werken sind der Auftragnehmerin zehn Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf. - Honorare
Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und wird vorher vereinbart. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt unberührt. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer, sie sind ohne Abzug zahlbar. Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig.
Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Material nicht veröffentlicht wird.
Reklamationen, die den Inhalt, Qualität oder Zustand des Materials betreffen, sind innerhalb von einer Woche nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Material als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf das Honorar – sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, oder erfordert er finanzielle Vorleistungen, so werden Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangt und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 Prozent der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. - Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
Die im Auftrag nicht vorgesehene nachträgliche Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten und Spesen berechnet.
Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Druckausführung, Versand) nimmt die Auftragnehmerin im Namen es Auftraggebers und auf dessen Rechnung vor.
Soweit die Auftragnehmerin auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. - Haftung, Kosten
Der Auftraggeber haftet für das überlassene Material bis zur unversehrten Rücklieferung.
Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung.
Für Farbdias, die im Risikobereich des Auftraggebers beschädigt werden oder verloren gehen, beträgt der Schadensersatz pro Dia 500 Euro, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach. Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen. Die Bearbeitungskosten (incl. Versand) werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet. Die Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte.
Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig. Beabsichtigt der Auftraggeber eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Auftraggeber die Zustimmung nicht ein, hat er die Auftragnehmerin von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.
Unterbleibt die Namensnennung des Journalisten nach § 13 UrhG, oder verstößt der Auftraggeber gegen § 14 UrhG, so hat der Journalist Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten, sofern nicht der Auftraggeber demgegenüber nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der Zuschlag nebst Verwaltungskosten. Der Auftraggeber hat den Journalisten von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
Beanstandungen am Werk sind innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Auftragnehmerin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen. - Gewährleistung
Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird (Kaufvertrag).
Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Die Auftragnehmerin übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber
verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen er Auftragnehmerin und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.
Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, die Auftragnehmerin trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.
Der Auftraggeber wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Vermögensschadenshaftplichtversicherung für Berichterstattung (in Wort und/oder Bild und/oder Ton) abzuschließen. Informationen hierzu sind erhältlich beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV), www.gdv.de
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der von der Auftragnehmerin angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten der Auftragnehmerin.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.
Der Auftraggeber wird durch die Auftragnehmerin darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gegen das Risiko von Betriebsstörungen oder -ausfall wegen Computerviren oder vergleichbaren Störungen eine Betriebsausfallversicherung oder eine vergleichbare Versicherung abschließen kann. Informationen erhält der Auftraggeber hierzu beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Adresse siehe oben.
Von den Einschränkungen der Gewährleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die die Auftragnehmerin oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben oder wenn die Auftragnehmerin Mängel arglistig verschwiegen hat oder aber die Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch die Auftragnehmerin oder seine Erfüllungsgehilfen. - Erfüllungsort
für die Lieferung ist der Sitz des Auftraggebers, für die Rücklieferung der Sitz des Auftragnehmers. - Gerichtsstand ist Bonn.